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In jeder Notarstelle befindet sich eine Abfragestelle zum Grund- und Firmenbuch. Jeder Notar kann aus diesen Registern Abschriften und Auszüge – so wie das Gericht – ausstellen. Grund- und Firmenbuch zählen zu den klassischen Geschäftsfeldern des Notars. Durch die von ihm gestellten sachgerechten Anträge trägt er zur Beschleunigung des Rechtsverkehrs im Grund- und Firmenbuch und zur Gerichtsentlastung maßgeblich bei. Über das elektronische GOG-Archiv des österreichischen Notariates kann der Notar Urkunden für das Grundbuch und das Firmenbuch elektronisch übermitteln, was die jeweiligen Verfahren erheblich beschleunigt.
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