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Beim Immobilienkauf gibt es vieles zu beachten. Kompetenter Ansprechpartner kann der Notar sein. Er kann prüfen, ob der Verkäufer auch der Eigentümer, ob das Grundstück lastenfrei oder ob das Objekt mit Auflagen verbunden ist. Weiters kann er auch in Sachen Bebauungspläne, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechte beraten.
Der Notar kann einen Kaufvertrag errichten, in dem neben dem Kaufpreis auch Rechte und Pflichten geregelt werden und veranlasst nötigenfalls die Lastenfreistellung des Grundstücks. Um die Kaufsumme sicher aufzubewahren, kann mit dem Notar ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden. Zum Abschluss bringt der Notar das Grundbuchsgesuch ein und übermittelt den bei ihm treuhändig hinterlegten Kaufpreis an den Verkäufer.
Was steht im Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein elektronisches Register, das bei den Bezirksgerichten geführt wid. In diesem Register ist der Eigentümer eines bestimmten Grundstückes, einer bestimmten Eigentumswohnung oder eines bestimmten Hauses eingetragen. Auch besondere Eigenschaften einer Immobilien sind hier verzeichnet. So zum Beispiel die Grundstücksfläche oder ob eine andere Person als der Eigentümer berechtigt ist, die Immobilie zu benutzen (Fruchtgenussrecht).
Was ist das Geh- und Fahrtrecht?
Beim Kauf eines Grundstückes ist unbedingt zu prüfen, ob eine Zufahrt zu einer öffentlichen Straße gegeben ist. Dies ist nicht immer der Fall. Eine Ersatzlösung besteht darin, dass die Zufahrt über das Grundstück des Nachbarn vertraglich geregelt und auch im Grunduch eingetragen wird. Dieses vertraglich geregelte Recht wird Geh- und Fahrtrecht genannt.
Was ist ein Wohnungseigentumsvertrag?
Mit einem Wohnungseigentumsvertrag wird erstmalig an den Wohnungen eines Hauses ein rechtliches Nutzungs- und Verfügungsrecht begründet. Diesem liegt dabei ein schriftliches Gutachten zugrunde. In diesem Gutachten werden die einzelnen Eigentumswohnungen des Hauses genau beschrieben und die einzelnen Bestandteile genau angeführt. Neben den Bestandteilen der einzelnen Wohnungen werden in diesem Gutachten auch jene Räume und Flächen angeführt, die nicht zu einer einzelnen Wohnungseigentumseinheit gehören, sondern dem Nutzen aller Eigentümer der Eigentumswohnungen des konkreten Hauses dienen.
Was kostet mich ein Immobilienkauf - oder verkauf?
Die Kosten hängen vom Wert der jeweiligen Immobilie ab. Sprechen Sie mit Ihrem Notar, wie er Ihnen behilflich sein kann. Ein Risiko gehen Sie damit in keinem Fall ein: Denn die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos. Im Rahmen dieses Erstgesprächs können Sie auch über die zu erwartenden Kosten und den Zeitrahmen sprechen. Insbesondere bei Immobilientransaktionen kommen auch Steuern und Gebühren zu tragen. Ihr Notar kann die Selbstberechnung dieser Steuern für Sie durchführen.
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