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Ab welchem Wert sollte man eine Schenkung auch juristisch klären und absichern? Wer etwas schenken will (oder wer etwas geschenkt bekommt), denkt oft nicht daran, wie nützlich die Hilfe eines erfahrenen Juristen sein kann. In vielen Fällen ist die Errichtung eines Schenkungsvertrages dringend anzuraten.
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart – etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht oder Ähnliches. Hier ist der Spielraum so groß, dass der Rat eines Fachmannes besonders viel wert ist. Vor allem, wenn es um den Zeitpunkt der Übergabe, die Gestaltung der Gegenleistungen und die Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten geht.
Der Notar setzt sich mit Ihnen zusammen, spricht mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und erklärt Ihnen, was möglich ist. Danach setzt er Ihren Schenkungs- oder Übergabevertrag auf.
Was ist der sogenannte Fruchtgenuss?
Der Fruchtgenuss ist das Recht, einen Gegenstand, der jemand anderem gehört, selbst ohne Einschränkung zu benützen. Das Fruchtgenussrecht an einer Wohnung bedeutet das Recht, diese Wohnung entweder selbst zu benützen oder sie zu vermieten. Als Fruchtgenießer ist man verpflichtet, das Fruchtgenussobjekt auf eigene Kosten instand zu halten. Dafür erhält man alle Erträge aus dem Furchtgenussobjekt.
Was ist das Schenkungsmeldegesetz?
Damit Schenkungen trotz Wegfalls der Erbschafts- und Schenkungssteuer von der Finanzverwaltung nachvollzogen werden können und um Umgehungen - vor allem im Bereich der Einkommenssteuer - hintanzuhalten, wurden mit dem Schenkungsmeldegesetz neue Meldepflichten eingeführt. Diese Meldepflichten gelten für Wertpapiere, Bargeld, Unternehmensanteile und Sachvermögen.
Wann muss ich eine Schenkung melden?
Schenkungen zwischen Angehörigen (bis zum vierten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert) müssen gemeldet werden, wenn der Wert der Schenkung im Jahr € 50.000,- übersteigt. Schenkungen zwischen anderen Personen müssen gemeldet werden, wenn diese eine Wertgrenze von € 15.000,- innerhalb von fünf Jahren übersteigen.
Was kostet ein Schenkungs- oder Übergabevertrag?
Die Kosten für die Erstellung eines Schenkungs- oder Übergabevertrages hängt vom jeweiligen Fall ab. Sprechen Sie mit Ihrem Notar, wie er Ihnen behilflich sein kann. Ein Risiko gehen Sie damit in keinem Fall ein: Denn die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos. Im Rahmen dieses Erstgesprächs können Sie auch über die zu erwartenden Kosten und den Zeitrahmen sprechen.
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