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    Testamente

Kurzinformation

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung des Erblassers, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder nur teilweise übertragen werden soll. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich.

Ein Testament kann sowohl eigenhändig als auch fremdhändig errichtet werden. Um die strengen Formvorschriften zu erfüllen, muss das eigenhändige Testament mit seinem gesamten Text vom Testamentserrichter selbst von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Wird der Text des Testamentes nicht vom Testamentserrichter selbst, sondern von jemand anderem oder z.B per Computer geschrieben, so sind auch Zeugen notwendig. Es bedarf dreier Personen, die weder selbst begünstigt sind noch mit den Begünstigten in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen und die diese letztwillige Anordnung jeweils mit einem Zusatz, der auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweist, unterschreiben. Ein mündliches Testament ist nur in bestimmten Gefahrensituationen unter Beiziehung von zwei Zeugen gültig.

Mit dem „letzten Willen“ sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an Ihren Notar. Gemeinsam können Sie ein Testament erstellen, das Ihrem Willen entspricht. Ihr Notar hilft nicht nur, alle Fragen zu beantworten, sondern auch, die richtigen Fragen zu stellen.

Checkliste

Bevor man an die Erichtung eines Testamentes denkt, sollte man sich ein paar Fragen stellen.

  • Wen möchte ich nach meinem Tod berücksichtigen?
  • Möchte ich schon vorab Dinge weitergeben? Beispielsweise ein Haus, eine Wohnung?
  • Wie sind meine Familienverhältnisse?
  • Möchte ich vielleicht einzelne Gegenstände an jemand Bestimmten weiter geben?

Arbeitsschritte des Notars

Der Notar setzt sich mit Ihnen zusammen, spricht mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und erklärt Ihnen, was möglich ist. Danach setzt er Ihr Testament auf.

Jedes Testament, das bei ihm hinterlegt ist, muss der Notar im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registrieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ihr letzter Wille im Todesfall bekannt wird.

Häufig gestellte Fragen

  • Was versteht man unter Enterbung?

    Mit der Enterbung werden bestimmte nahe Angehörige vom Erbrecht ausgeschlossen und wird ihnen der gesetzliche Pflichtteil entzogen. Eine Enterbung ist nur durch letztwillige Anordnung gegenüber Nachkommen oder Ehegatten/eingetragenen Partnern denkbar, weil diese pflichtteilsberechtigt sind. Für eine Enterbung müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen

  • Was ist ein Erbvertrag?

    Durch einen Erbvertrag haben Ehegatten die Möglichkeit, sich wechselseitig zum Erben einzusetzen. Allfällige Kinder werden dadurch auf den Pflichteil beschränkt. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag im Nachhinein nur mit Zustimmung beider Ehegatten abgeändert werden. Zur Gültigkeit eines solchen Vertrages bedarf es eines Notariatsaktes und der Anwesenheit von zwei (weiteren) Zeugen.

  • Wer kann Testamentszeuge sein?

    Testamentszeugen müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein und die Sprache desjenigen, der das Testament errichtet, verstehen. Zusätzlich ist es notwendig, dass sie durch das Testament nicht selbst begünstigt sind und dass sie mit den im Testament bedachten Personen in keinem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen. Die Unterschrift der Testamentszeugen muss am Ende des Testamentes erfolgen - und zwar unbedingt mit einem auf die Zeugenschaft hinweisenden Zusatz. Die Identität der Zeugen muss angeführt sein.

  • Was kostet ein Testament?

    Die Kosten für die Erstellung eines Testamentes hängen vom jeweiligen Fall ab. Sprechen Sie mit Ihrem Notar, wie er Ihnen behilflich sein kann. Ein Risiko gehen Sie damit in keinem Fall ein: Denn die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos. Im Rahmen dieses Erstgesprächs können Sie auch über die zu erwartenden Kosten und den Zeitrahmen sprechen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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